AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. NAUMEDIA

I. Allgemeine Bedingungen

  1. Verkauf, Vermietung, Lieferung und sämtliche Dienstleistungen seitens NAUMEDIA sind ausschließlich an die folgenden Bedingungen geknüpft. Mit Auftragserteilung und oder Entgegennahme der Ware bzw. Leistung durch den Kunden (Käufer oder Mieter) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NAUMEDIA als akzeptiert und angenommen. Abweichende Vorschriften sind nur gültig, insofern diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers oder Mieters haben keine Gültigkeit.
  2. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wenn seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise entgegenstehen sollten.
  3. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager NAUMEDIA.
    Mit Übergabe der Lieferung an den Spediteur oder zum Zwecke der Versendung das Lager von NAUMEDIA verlässt geht die Gefahr auf den Kunden über. Kommt es zur Verzögerungen Lieferung und Leistung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr und entstandene Kosten auf den Kunden über. Kosten und Gefahr durch Rücksendungen nicht angenommener Waren geht auf den Kunden über, sofern NAUMEDIA dies nicht zu vertreten hat.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte der Parteien, ohne dass erneut auf die Geltung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden muss.

II. Vertragsschluss

  1. Alle von NAUMEDIA unterbreiteten Angebote sind unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch NAUMEDIA zustande.

III. Vermietungsbedingungen

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung bzw. bei Abholung der Geräte beim Kunden und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung bzw. bei Rückgabe beim Kunden durch den Kunden. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen.
  2. Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro inklusive Verpackung und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. NAUMEDIA aktualisiert seine Preis-Datenbank so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert er den Käufer und wartet vor Auftragsausführung sein Einverständnis ab.
  3. Der Mieter hat die Mietsache möglichst schonend zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust, insbesondere vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Transportbeschädigung zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde ist auch dazu verpflichtet, die Mietgegenstände vor, nach und bei Veranstaltungen ständig zu überwachen. Dies gilt auch dann, wenn Servicepersonal durch NAUMEDIA im Rahmen des Vertrags gestellt wird. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Sollte der Wiederbeschaffungswert nicht bestimmen sein, so wird der Beschaffungswert eines gleichwertigen Produktes zur Berechnung herangezogen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen. Kautionen werden dem Mieter nach Rückgabe der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt.
  4. Soweit es sich um Audio-, Video-, Bühnen- oder Lichttechnik handelt, darf die Mietsache nur von geschultem Fachpersonal aufgebaut und bedient werden. Der Kunde hat für etwaige Schäden bei fehlerhaftem Aufbau oder Bedienung für sämtliche Personen, denen er sich dazu bedient, wie für eigenes Verschulden einzustehen.
  5. Im Falle der Gestellung von Beschallungsanlagen gilt Folgendes: Die von NAUMEDIA bereitgestellten Beschallungsanlagen können Lärmpegel produzieren, die zu Hörschäden führen können. Soweit NAUMEDIA nicht selbst Veranstalter ist und die Beschallungsanlagen nur miet- oder leihweise zur Verfügung stellt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die Pegel der Beschallungsanlage laufend zu messen und eine Überschreitung der Grenzwerte zu verhindern sowie auch die Messungen zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht selbst Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, dem jeweiligen Veranstalter die vorgenannten Pflichten aufzugeben. Der Kunde stellt NAUMEDIA von etwaigen Schadensatzansprüchen bei einer Verletzung dieser Pflichten frei.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Mängel oder Sachschäden an den Mitgegenständen unverzüglich bei NAUMEDIA anzuzeigen. NAUMEDIA ist dann Gelegenheit gegeben, sofern NAUMEDIA diese Mängel bzw. Schäden zu vertreten hat, die Mängel zu beheben bzw. andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Schadensersatz. Kann der Kunde das Gerät aufgrund eines Schadens nicht verwenden so beschränkt sich der Schadensersatz nur auf den Mietpreis des Mietobjekts. Der Mieter verpflichtet sich, NAUMEDIA von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von NAUMEDIA erstreckt sich auch über die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
  7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mietgegenstände nicht gegen Diebstahl, Einbruch, Beschädigungen oder zufälligen Untergang versichert sind. NAUMEDIA bietet dem Kunden an, gegen eine angemessene Gebühr, sich vom Risiko des Untergangs durch Feuer, Einbruch, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände frei zu zeichnen. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, so ist er seinerseits dazu verpflichtet, die Mietgegenstände zu Gunsten des Vermieters zu versichern und tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung an NAUMEDIA ab. NAUMEDIA nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, NAUMEDIA unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt dabei alle entstandenen Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind.
  9. Das Betreiben der Mietgeräte mit Software darf nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber erfolgen. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht ordnungsgemäßer Nutzung von Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
  10. Stornierungsbedingungen: Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, so kann NAUMEDIA Stornierungskosten abhängig vom Auftragswert fordern. Die Stornierungssätze lauten wie folgt:
    – bis 30 Tage vor Mietbeginn = 40 % vom Auftragswert
    – bis 14 Tage vor Mietbeginn = 50 % vom Auftragswert
    – bis 7 Tage vor Mietbeginn = 60 % vom Auftragswert
    – vom 7. Tage bis Mietbeginn = 100 % vom Auftragswert
  11. Der Mieter ist verpflichtet, falls nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an NAUMEDIA zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte durch NAUMEDIA. Bei Rückgabe der Geräte in nicht ordnungsgemäßen Zustand, ist der NAUMEDIA vom Mieter, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche, für die Zeit der Instandsetzung der volle Mietzins zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste von NAUMEDIA fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Negativbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird die NAUMEDIA die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen, bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten, bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. Übersteigen die Reparaturkosten, bzw. der Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände die Kaution, so wird dem Kunden die Differenz unverzüglich in Rechnung gestellt. Für die Ausfallzeit des Gerätes wird eine Tagesmietgebühr von 50% (fünfzig Prozent) pro Tag berechnet. Bei nicht zurückgebrachten oder verspätet abgegebenen Geräten wird eine Tagesmietgebühr von 100% (einhundert Prozent) pro Tag berechnet.

IV. Zusätzliche Bedingungen für Service- und Dienstleistungen sowie Werkverträge

  1. NAUMEDIA ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Veranstalter.
    Einladung, Kartenverkauf, Bewerbung, Stellung von Security-Personal, Künstlerverträge, Vortragsverträge, ordnungsrechtliche, polizeiliche, feuer- und katastrophenschutzrechtliche Pflichten obliegen insoweit dem Kunden.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass NAUMEDIA rechtzeitig zur Planung und Durchführung der NAUMEDIA obliegenden Vertragspflichten Zutritt zum jeweiligen Leistungsort in erforderlichem Umfange bekommt.
  3. Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit zu sorgen.
    Es sind NAUMEDIA die entsprechenden Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungs- oder Leistungsortes zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde.
  4. Befindet sich ein Veranstaltungs- oder Leistungsort weiter als 100 km vom Sitz von NAUMEDIA entfernt ist der Kunde, wenn eine Rückankunft am Sitz von NAUMEDIA vor 24:00 Uhr nicht mehr möglich ist, dazu verpflichtet, zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung die Kosten für angemessene Übernachtungsmöglichkeiten des von NAUMEDIA gestellten Personals zu übernehmen.

V. Schlussbestimmungen

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass NAUMEDIA seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet.

Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Erfüllungsort ist NAUMEDIA in 55299 Nackenheim Am Wiesendeich 5.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mainz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nackenheim, den 01.01.2015